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AGB
 
1. Die Sächsische Oldtimer Busflotte Leipzig GmbH bietet potentiellen Kunden die Möglichkeit, mit eigenem Fahrzeug zum Kfz-Park-Hotel Frankenheim, in der Nähe des Flughafen Leipzig / Halle zu kommen und dort während ihrer Abwesenheit, auf einem bewachten Parkplatz gegen ein Entgelt abzustellen. Damit ist in der Regel ein unentgeltlicher Shuttle-Service direkt zum und vom Flughafen verbunden. Die Shuttle Fahrt bezieht sich einmalig auf die Hin und Rückfahrt zum und vom Flughafen Leipzig / Halle. Extrafahrten werden gesondert berechnet.

2. Das Entgelt für das Parken ergibt sich aus einer gesonderten Preisliste und ist gestaffelt entsprechend der Anzahl der Tage. Pro entgeltlich parkendes Fahrzeug werden bis alle Personen per Shuttle unentgeltlich zum Flughafen Leipzig / Halle gefahren und zu gleichen Konditionen wieder abgeholt. Ein Anspruch auf diesen Shuttle-Service besteht jedoch nur, soweit dieser mindestens 16 Stunden vorher angemeldet wurde (z.B. telefonisch, per Fax, E-Mail). Das Entgelt ist spätestens zum Parkbeginn fällig und kann nur per Überweisung (5 Tage vor Leistungsbeginn) oder in Bar erfolgen. Bei eventuellen eng aneinander liegenden Ankunftszeiten potentieller Kunden müssen Kunden mit einer ca. 30 minütlichen Wartezeit auf das nächste Flugzeug rechnen. Die Transferzeit zum Flughafen beträgt ca. 10 - 15 Minuten.

3. Auf dem Gelände der Betreiberfirma gelten weiterhin die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat auch die Anordnung des Betreiberfirmenpersonal zu beachten. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. Alle Wertgegenstände sind aus dem Fahrzeug zu entfernen.

4. Die Benutzung der Stellplätze zu einem anderen Zweck als dem unter Nr. 1 vorgesehenem, ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betreiberfirma gestattet. Auch eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte wird ausgeschlossen. Insbesondere das Einstellen von defekten Fahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen und anderen feuergefährlichen Gegenständen jeglicher Art sowie von Abfällen wird ausgeschlossen. Weiterhin sind Belästigungen anderer Mieter durch Hupen sowie andere vermeidbare Geräusche weitgehend zu unterlassen. Das Ausführen von Arbeiten am Fahrzeug des Mieters, durch Dritte ohne Zustimmung der Betreiberfirma, ist untersagt.

5. Sollte das Fahrzeug des Mieters nicht nach Ablauf des vereinbarten Termins abgeholt werden, läuft der Mietvertrag automatisch zu einem Tagessatz von 15,00 €uro weiter und wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag / Verlängerung hat die Betreiberfirma ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug, einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Die Betreiberfirma ist andererseits berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betreiberfirmengrundstück zu entfernen, wenn zum Beispiel - ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt - z.B. undichter Tank oder Ölwanne; - ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde; - das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

6. Es besteht die Möglichkeit den Abholtermin des Fahrzeuges telefonisch während der Mietzeit zu unseren normalen Konditionen zu verlängern. Das muss mindestens 24 Stunden vor Ablauf des eigentlichen Abholtermins seitens des Mieters geschehen. Der Betreiber behält sich das Recht vor dies aus Platzgründen abzulehnen.

7. Die Betreiberfirma haftet nur für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung. Ihr Fahrzeug ist während der Mietdauer gegen Vandalismus und Diebstahl versichert. Ausgenommen sind alle Gegenstände im Fahrzeug. Für eventuelle Sturm oder Hagelschäden oder sonstige Wetterbedingte Einflüsse besteht keine Haftung der Betreiberfirma. Eventuelle Schäden am Fahrzeug sind vor verlassen des Grundstückes /Parkplatz bei der Betreiberfirma sofort anzuzeigen. Nach Verlassen des Mietbereiches /Parkplatz besteht kein Schadensanspruch gegen /an die Betreiberfirma.

8. Gerichtsstand ist Leipzig.

 

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